Tipps


Bleiben Sie souverän!

 

Bitte treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung über die Werkstatt- oder Sachverständigenauswahl!

 

Machen Sie keine Schuldeingeständnisse am Unfallort!

 

Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls Ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin!

 

Der schuldige Unfallverursacher trägt – bis auf wenige Ausnahmen – auch die Kosten der Inanspruchnahme Ihres Anwaltes.