Bleiben Sie souverän!
Bitte treffen Sie keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung über die Werkstatt- oder Sachverständigenauswahl!
Machen Sie keine Schuldeingeständnisse am Unfallort!
Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls Ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin!
Der schuldige Unfallverursacher trägt – bis auf wenige Ausnahmen – auch die Kosten der Inanspruchnahme Ihres Anwaltes.